Die Kosten hängen stark von dem Umfang und der Art des Systems ab. Sodass die Preisspanne zwischen 200 € und 5.000 € liegt.

Beinahe überall im öffentlichen Raum gibt es heute Kameras. Diese dienen zur Verkehrsüberwachung oder zur Überwachung von öffentlichem oder privatem Eigentum. In Nahe zu jeder Straßenbahn oder jedem Bus ist eine Kameraüberwachung gegeben. Auch in privaten Haushalten hat die Kameraüberwachung und damit Sicherung des eigenen Hauses oder Grundstücks Fuß gefasst. Dabei werden zweierlei Gründe maßgeblich verfolgt. Zum einen geht es um die Abschreckungswirkung, welche eine Kamera erzeugen soll. Zum anderen soll diese den Straftäter filmen, um die eigentliche Straftat zu dokumentieren. Doch was kostet so ein Überwachungssystem und worin liegen die Unterschiede?

Was ist ein CCTV-System?

Ein CCTV-System oder auch „Closed Circuit Television System“ ist grundsätzlich ein geschlossenes System. Bei diesem werden die Kamerabilder auf Monitore übertragen. Diese ist meist per Kabel miteinander verbunden. Die Aufnahmen können aufgezeichnet oder gespeichert werden. Ein CCTV-System gibt es in analoger und digitaler Form. Die Kameras benötigen eine eigene Stromzufuhr und sind mit Koaxialkabeln oder Netzwerkkabeln verbunden. Des weiteren gibt es Netzwerk oder IP basierte Systeme. Diese übertragen die Videodaten an einen Server und ermöglichen somit zum Beispiel einen Fernzugriff auf die Kameras. Das CCTV-System muss dabei dauerhaft überwacht werden. Dies kann entweder durch eine Person oder durch Software erfolgen.

Was kostet ein CCTV-System?

Der Aufwand bei der Installation ist bei dieser Art von Systemen deutlich höher. Auch die Anschaffungskosten der Technik fallen größer aus als beispielsweise bei einem WLAN-System. Hier können die Kosten je nach Aufwand (wie viel Kabel muss z. B. verlegt werden) durchaus bei 5000 €liegen.

Was ist ein WLAN-Überwachungssystem?

Grundsätzlich werden hier sogenannte WLAN- oder IP-Kameras installiert. Diese können dann mit einem externen Gerät verbunden werden. Dabei hat man, meist über eine App, einen Fernzugriff auf die Kameras und kann sowohl auf gespeicherte als auch auf eine Live-Videoaufzeichnung zugreifen. Manche Modelle ermöglichen auch eine Funktion, mit welcher sie die Person vor der Kamera ansprechen können. Außerdem werden sie durch die App mit Pushnachrichten über Sensorbewegungen informiert, sodass sie nicht dauerhaft das Bild beobachten müssen.

Was kostet ein WLAN-Überwachungssystem?

Es gibt Kameras mit Akku-Systemen, sodass eine Verlegung von Kabeln bei der Installation nicht nötig ist. Dies senkt die Anschaffungs- und Installationskosten. Je nach gewünschter Kameraanzahl, Leistung und Funktion beginnen solche Systeme bei circa 200 € mit 2 Kameras und einem Server. Dabei handelt es sich aber um Einsteigermodelle. Professionelle Systeme können auch durchaus 2000 € kosten.

Sind Kameras am Haus erlaubt?

Grundsätzlich gilt, dass eine Kameraüberwachung auf dem eigenen Grundstück und im/am eigenen Haus oder der Wohnung erlaubt ist. Allerdings sind beim Thema Überwachung und Aufzeichnung, eine Vielzahl von Gesetzen betroffen. Dabei sind die Bereiche des Datenschutzes und das Recht am eigenen Bild, welches dem Persönlichkeitsrecht zuzuordnen ist, berührt. Vor allem ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 ff. zu beachten.

Zunächst gilt es außenstehende Personen auf die Videoüberwachung hinzuweisen. Du musst auch die Personen in deinem Haushalt darüber informieren, sofern du auch innen Kameras installiert hast.

Der Gesetzgeber spricht davon, dass eine Kameraüberwachung

  • rechtmäßig
  • und verhältnismäßig

sein muss. In der Begründung dieser beiden Faktoren liegt, bei einer Nutzung im eigenen privaten Raum, kein Problem.

Rechtmäßig heißt einzig, dass du, wie oben bereits erwähnt, alle Personen darüber informieren musst, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Dies kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Eine Möglichkeit ist es ein Hinweisschild aufzustellen oder einen Aufkleber in den sichtbaren Bereich für Besucher zu kleben. Es existiert keine Vorschrift, welche Vorgaben über Inhalt und Aussehen der Hinweise regelt. Es sollte aber schon klar daraus hervorgehen, dass eine Kameraüberwachung installiert ist.

Die Verhältnismäßigkeit beinhaltet das Vorherrschen eines ausschlaggebenden Grundes. Dieser wird mit den verletzten Persönlichkeitsrechten der aufgezeichneten Personen gegenübergestellt und anschließend muss abgewogen werden, ob die Kameraüberwachung das mildeste Mittel ist, um dein Eigentum zu schützen. Alternativen bieten, Fenster und Türen mit RC2 oder RC3 Einbruchschutz zu installieren. Du könntest auch eine Alarmanlage einrichten lassen. Natürlich ist diese Abwägung sehr individuell und kann auch auf bereits gemachten eigenen Erfahrungen beruhen. In diesem Fall impliziert ein schwerwiegender Anlass den schwerwiegenden Grund. Eine Überwachung ohne jeglichen Anlass ist nicht erlaubt.

Wenn du dich juristisch tiefer und genauer einlesen möchtest, so kannst du dir das Urteil des Landgerichtes Essen vom 30.01.2019 durchlesen.

Wo dürfen Kameras installiert werden?

Hier gibt es einen ganz klaren Grundsatz, den du zwingend befolgen musst. Dieser regelt nicht den Ort der Installation, sondern den Bereich, welcher gefilmt werden darf.

Es darf nur das eigene Grundstück gefilmt werden.

Öffentliche Wege, der Bürgersteig, die Straße oder auch das Grundstück des Nachbarn, darfst du nicht filmen und aufzeichnen. Dies kann erhebliche Folgen für dich haben. Im schlimmsten Fall wirst du strafrechtlich wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht belangt. In einem Zivilverfahren ist ein möglicher Ausgang, dass du der nicht rechtmäßig gefilmten Person Schmerzensgeld zahlen musst. Außerdem kann diese Person die Entfernung der Kameras beklagen. Sieht das Gericht die Rechte der Person derart verletzt, kannst du dazu gezwungen werden, die Kameraüberwachung komplett zurückzubauen. Dies wäre ein zusätzlicher negativer finanzieller Aspekt für dich.

Du kannst, unter der Beachtung des oben aufgeführten Grundsatzes auf deinem Grundstück die Kameras installieren, wo du es möchtest. Es gibt rein rechtlich keinerlei Vorgaben für den Ort der Installation. Die Hersteller der Kameras schränken den Installationsort mit der jeweiligen Leistung der Kamera ein. Du solltest dich also gut informieren, ob die jeweilige Kamera für den Standort geeignet ist, den du dir ausgesucht hast.

Es gibt auch Ausnahmen. Eine Vermischung von öffentlichem und privaten Raum stellt so eine dar. Bist du beispielsweise Besitzer eines Mehrfamilienhauses, welches einen Parkbereich für die Fahrzeuge der Mieter inkludiert, ist eine solche Vermischung gegeben. Der Parkplatz stellt öffentlich zugänglichen Raum dar, ist aber im privaten Besitz. Sollte es auf diesem öfter zu Sachbeschädigungen an Autos oder zu Autodiebstahl gekommen sein, wäre ein ausschlaggebender Grund gegeben und du dürftest hier eine Kameraüberwachung installieren lassen.

Was brauche ich, um eine Überwachungskamera zu installieren?

Wichtig sind die rechtlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, brauchst du nur noch eins, EIGENTUM. Denn nur dort darfst du ein solches System installieren. Ansonsten reichen, je nach Kameraüberwachungssystem, etwas technisches Verständnis und handwerkliches Geschick vollkommen aus.

Wer installiert Überwachungskameras?

Du kannst dir im Geschäft oder über die gängigen Onlineplattformen WLAN-Systeme kaufen, welche sehr einfach zu installieren und einzurichten sind. Viele Firmen bieten Akkusysteme an. Dies hat den Vorteil, dass du keinerlei Kabel verlegen musst. Sie werden meist mit einem mitgelieferten Server über WLAN verbunden. Die Einrichtung läuft über eine Schritt-für-Schritt-Erklärung per App. Je nach Größe des Akkus musst du dann alle paar Monate die Kameras abnehmen und laden. Dabei bestimmt, neben der Akkugröße, dein Nutzungsverhalten und die Anzahl der Personen, welche aufgezeichnet werden, wie lange der Akku hält.

Größere Überwachungssysteme oder gar CCTV-Systeme solltest du von einem Fachunternehmen installieren lassen. Da diese wesentlich umfangreicher und aufwendiger ist.

Darf ich Aufnahmen in das Internet stellen?

Das ist, ohne Zustimmung der aufgezeichneten Person, nicht zulässig, oder besser ABSOLUT VERBOTEN. Solltest du einen Einbrecher oder eine Person aufgezeichnet haben, welche dein Eigentum beschädigt hat, gibt es nur eine Stelle, wo es zulässig ist, die Aufnahmen weiterzugeben, und das ist die Polizei. Eine durch dich durchgeführte öffentliche Fahndung ist verboten. Die Polizei kann das im Laufe des Ermittlungsverfahrens veranlassen. Dies geschieht dann mithilfe eines richterlichen Beschlusses.


Alles in allem ist die Installation einer Überwachungskamera unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Du musst dich mit den verschiedenen Systemen auseinandersetzen, um herauszufinden, welches System zu deinem Bedarf passt. Dabei gilt es, die örtlichen und technischen Gegebenheiten zu betrachten. Vielleicht tut es ja auch eine „Fake-Kamera“, diese unterliegt allerdings den gleichen Voraussetzungen wie eine echte Kamera. Allerdings ist sie wesentlich günstiger und bewirkt auch den präventiven Abschreckungseffekt. Aktuell gibt es auch Förderungen / Zuschüsse bei der KfW-Bank. Informiere dich dort, ob deine Kosten anteilig übernommen werden.