Wenn du einen Sachverständigen beauftragst, zahlst du ungefähr zwischen 70 € und 200 € pro Stunden zzgl. Fahrtkosten und weiterer Kosten für Untersuchungen ect.

In nahezu allen Bereichen gibt es Sachverständige, egal ob du einen Bausachverständigen, einen Lärmgutachter, Verkehrsgutachter, Baumgutachter, etc. Wo auch immer es technische Fragestellungen zu klären gibt, kannst du einen Gutachter beauftragen. Die Kosten für diesen hängen davon ab, ob du ihn privat beauftragst, oder ein Gericht im Zuge eines Gerichtsverfahrens einen Gutachter beauftragt.

Wird im Zuge eines Verfahrens vom Gericht ein Gutachten beantragt, dann richten sich die Kosten immer nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Hier ist genau geregelt, welche Stundensätze ein Sachverständiger in Rechnung stellen darf, welche Fahrt- und welche Telefonkosten er in Rechnung stellen darf und was er für die Erstellung der schriftlichen Dokumentation berechnen kann. Hier bewegen sich die Stundensätze für Gutachter zwischen 65 €/Stunde und 125 €/Stunde.

Wenn du einen Sachverständigen privat beauftragst, ist er in seiner Preisgestaltung frei und kann sein Honorar selbst festsetzen. Die meisten Gutachter orientieren sich an Stundensätzen zwischen 70 € und 200 €. Hinzu kommen die Fahrtkosten, die Kosten für Laboranalysen und Untersuchungen und die Kosten für die Erstellung der schriftlichen Dokumentationen ca. 40 € - 65 € pro Din A4-Seite.

Einige Gutachter bieten auch Pauschalpreise für die Begutachtung an.

Was kostet ein Baugutachter?

Je nach Größe des Objekts und der Qualifikation des Gutachters zahlst du zwischen 80 € und 250 € pro Stunde für einen Bau-Sachverständigen. Dazu kommen Fahrspesen und die Kosten für die Ausfertigung eines schriftlichen Gutachtens mit ca. 50 € bis 80 € pro Seite.

Wenn du einen Baugutachter mit einer Beweisaufnahme vor Baubeginn beauftragst, zahlst du zwischen 1.200 € und 3.500 €. Bei einem Hauskauf kannst du ab 450 € für eine Begutachtung rechnen. Hinzu kommen noch ca. 250 bis 450 € für das Verfassen des Gutachtens.

Ein Sachverständigengutachten für die Feststellung von Sachmängeln beim Bau fängt bei ca. 600 € an. Für ein Gutachten zum Schimmelpilzbefall für ein Einfamilienhaus einschließlich einer Luft-bakteriologischen Untersuchung kostet zwischen 400 und 1.500 €.

Ein Baugutachten nach einem Hochwasser, Hagelschaden oder Sturmschäden kostet dich zwischen 1.500 € und 4.000 €. Die Abnahme eines Rohbaus fängt bei ca. 600 € an und die Schlüsselfertige Bauabnahme kostet dich ab ca. 800 €.

Warum sind die Kosten für einen Gutachter höher als für einen Handwerker?

Die Kosten für Gutachter liegen höher als bei Handwerkern:

  • Gutachter müssen jedes Jahr mehrere Weiterbildungsseminare besuchen, diese kosten meist zwischen 1.000 € und 5.000 € pro Jahr.
  • Sie brauchen immer die aktuellen Regelwerke, diese sind sehr teuer.
  • Sie haben hohe Kosten an Versicherungen

Am besten vereinbarst du mit dem Gutachter schon beim Auftrag die Kosten vorab und lässt dir den ungefähren Aufwand abschätzen. So kannst du den Überblick behalten.

Was kostet ein Kfz-Gutachter?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten werden in Abhängigkeit vom Schadensumfang am Auto berechnet. Liegt der Schadenswert bei ca. 2.000 €, dann kannst du mit ca. 30 € der Kosten für ein Gutachten rechnen, in unserem Beispiel also ca. 600 €. Bei einem Schadenswert von 10.000 € kostet dich das Gutachten ungefähr 1.200 €, also 12 %. Für Bagatellschäden bis ca. 750 € kann ein Kurzgutachten reichen.

Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?

In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachter-Kosten. Allerdings verzichtet diese bei Bagatellschäden in der Regel darauf.

Bei einer Teilschuld zahlen die Versicherungen beider Unfallgegner der Haftungsquote entsprechend.

Wann wird ein Gutachter bestellt?

Im Falle eines Schadens kann ein Kfz-Gutachten wichtig sein: Der Geschädigte muss beweisen, dass an seinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, und die gegnerische Versicherung kann ein Gutachten anfordern, um den Schaden abschätzen zu können.

Bei einem Bagatellschaden von bis zu 750 € verlangen die meisten Haftpflichtversicherungen kein Gutachten. Bei einem Kaskofall liegt die Grenze bei 2.000 €.

Ein Haftpflichtfall tritt dann ein, wenn das Auto durch ein Fremdverschulden beschädigt wurde. In diesem Fall kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, damit der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden kann.

Möchte der Unfallverursacher die Schäden am eigenen Fahrzeug reparieren lassen, dann kommt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ins Spiel, hier wird maximal der Wiederbeschaffungswert erstattet. Wenn allerdings ein Kfz-Gutachten vorliegt, dann wird unter Umständen mehr erstattet. Daher ist es durchaus sinnvoll, einen Gutachter zu bestellen. Dieser kann nicht nur von der Versicherung hinzugezogen werden, auch du kannst ihn selbst beauftragen. So kann festgestellt werden, wie hoch die Reparaturkosten in der Werkstatt voraussichtlich sind und es wird dir von der Versicherung dann die dementsprechende Summe gezahlt.