Die Kosten für eine Baugenehmigen betragen etwa 0,5 % der Baugesamtkosten. Bei einem kleinen Bauvorhaben betragen die Kosten etwa 0,10 bis 0,25 % des Bauwerts.

In den allermeisten Fällen benötigst du in Deutschland eine Baugenehmigung, wenn du ein Wohnhaus oder ein sonstiges Bauwerk wie Garage, Carport oder Gartenhaus errichten möchtest oder eine Veränderung an einem Wohngebäude vornehmen möchtest. Dafür musst du einen Bauantrag bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde stellen, ist dein Bauvorhaben baurechtlich zulässig, erhältst du von dieser eine Baugenehmigung.

Was ist ein Bauvorantrag?

Mithilfe einer Bauvoranfrage (also Bauvorantrag) lässt sich bereits im Vorfeld rechtssicher abklären, ob dein Bauvorhaben wirklich genehmigungsfähig ist. So lässt du schon vor dem Einreichen deines eigentlichen Bauantrages prüfen, ob du überhaupt bauen darfst. Dies erspart dir im Zweifelsfall Kosten. Sollte dies nämlich abgelehnt werden, erfährst du die genauen Gründe und du kannst dein Bauvorhaben anpassen.

Wie wird ein Bauantrag eingereicht?

Damit du eine Baugenehmigung erhältst, musst du einen Bauantrag inklusive aller notwendigen Unterlagen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde einreichen. Hierbei musst du auf die Vorgaben des Bundeslandes achten, in welchem du lebst. Dies ist nämlich in jeder Landesbehörde verschieden. Grundsätzlich sollte dein Bauantrag immer vollständig sein, und alle geforderten Zeichnungen, Berechnungen, Pläne, Nachweise und Beschreibungen sind dem Antrag beizufügen.

Diese Unterlagen musst du mit dem Bauantrag einreichen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses bekommst du bei deiner zuständigen Bauaufsichtsbehörde)
  • Lageplan
  • Freichflächenpläne
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung
  • Angaben zur Wasserversorgung sowie der Grundstücksentwässerung und zur Straßenanbindung
  • Deine Erklärungen zum Baumbestand des Grundstücks

Diese Unterlagen solltest du immer in dreifacher Ausführung dem Amt vorlegen. Achte unbedingt darauf, dass sie vollständig sind und auch unterschrieben sind.

Wie berechnet man die Kosten für eine Baugenehmigung?

Bei deinem Bauantrag musst du mit ungefähr 0,5 bis 1 % der Bausumme als Kosten für den Bauantrag rechnen. Baust du also ein Haus für 500.000 € wird die Baubehörde dir im günstigsten Fall 2.500 € für den Bauantrag berechnen. Baust du hingegen nur einen Carport von 6.000 € kannst du mit 30 € rechnen. Allerdings kann es sein, dass deine Baubehörde bei geringen Bausummen mit einer Mindestgebühr rechnet, diese liegen zwischen 100 und 200 € pro Bauantrag.

Diese oben genannte Berechnung stimmt nur ungefähr. Die meisten Bauaufsichtsbehörden berechnen deinen Bauantrag nach dem umbauten Raum. Daher ist diese Berechnungsformel genauer:

(Umbauter Raum in m³ x Bauwert in €/m³) x 0,5

Dabei beträgt der Bauwert pro m³ üblicherweise 300 bis 500 €.

Die Gebühren sind allerdings je nach Bundesland verschieden, daher musst du dich bei deiner Bauaufsichtsbehörde nach deren Gebührensätzen erkundigen.

Der Gebührenbescheid ist vorwiegend vor der Baugenehmigung in deiner Post und wird auch erhoben, wenn du keine Baugenehmigung erhältst. Daher solltest du im Zweifelsfall immer eine Bauvoranfrage machen.

Zusätzlich hast du bei der Baugenehmigung noch Kosten für den Architekten zu tragen:

Was kostet ein Bauantrag vom Architekten?

Lässt du deinen Bauantrag von einem Architekten einreichen, so verlangt dieser natürlich ebenfalls ein Honorar. Dieses richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Verlangt dein Architekt den mittleren Honorarsatz, so kannst du für die Vorbereitung und Einreichung des Bauantrages mit 3 % des Gesamtarchitektenhonorars rechnen. Dies bedeutet, dass du bei einem Einfamilienhaus mit 500.000 € Gesamtkosten mit 2.250 € Architektenhonorar für die Baugenehmigung inklusive Vorplanung und Entwurfsplanung rechnen. Das Gesamthonorar des Architekten liegt in etwa bei 15 % der Bausumme, in diesem Fall bei ca. 75.000 €.

Überschlagen kannst du mit ungefähr 0,5 % der Bausumme als Architektenkosten für den Bauantrag rechnen. Also hast du mit Baugenehmigung und Architekten insgesamt 1 - 1,5 % der Bausumme nur für die Baugenehmigung an Kosten. Rechne noch Vorplanung und Entwurfsplanung hinzu, dann musst du mit ca. 5 % der Baukosten für die Baugenehmigung rechnen.

Was kostet die Baugenehmigung für einen Carport?

Die Baugenehmigung für deinen Carport kostet dich ungefähr zwischen 50 und 200 €. Du musst zusätzlich mit Kosten zwischen 200 und 400 € für den Auszug aus dem Liegenschaftskataster und der Flurkarte, sowie Gebühren für die Beglaubigungen rechnen.

Wusstest du, dass bis zu einer gewissen Größe Carports ohne Baugenehmigung gebaut werden dürfen? Die genehmigungsfreie Größe variiert je nach Bundesland und trotz Genehmigungsfreiheit muss du eine Bauanzeige bei deiner Gemeinde stellen.

Bis zu diesen Größen ist dein Carport in deinem Bundesland genehmigungsfrei:

Bundesland genehmigungsfreie Größe
Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen Grundfläche bis zu 30 m²
Wandhöhe bis zu 3 m
Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen Grundfläche bis zu 50 m²
Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt Grundfläche bis zu 50 m²
Wandhöhe bis zu 3 m
Saarland Grundfläche bis zu 36 m²
Wandhöhe bis zu 3 m
Schleswig-Holstein Grundfläche bis zu 20 m²
Thüringen Grundfläche bis zu 40 m²
Wandhöhe bis zu 3 m

Was kostet die Baugenehmigung für eine Garage?

Der Bauantrag für eine Garage kostet in etwa 0,5 % der kompletten Bausumme. Daher musst du bei einer Bausumme von 10.000 € für deine Garage in etwa mit 50 € Kosten für die Baugenehmigung rechnen.

Jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung, in dieser steht auch, ob für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung nötig ist. Immer, wenn eine Garage nicht genehmigungsfrei ist, musst du einen Bauantrag beim Bauamt stellen. Allerdings gelten auch für genehmigungsfreie Garagen Auflagen nach der Garagenverordnung.

Ob deine Garage genehmigungsfrei ist, erfährst du also aus der jeweiligen Landesbauordnung.

Was kostet die Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Die Kosten einer Baugenehmigung für ein Gartenhaus liegen bei ca. 0,5 % des Rohwertes des Gartenhäuschens. Also bei einem 5.000 € teuren Gartenhaus musst du mit ca. 25 € für den Bauantrag rechnen.

Ob eine Baugenehmigung überhaupt notwendig ist, richtet sich nach dem Bundesland, in welchem du wohnst. Außerdem hängt die Genehmigungsfreiheit von folgenden Faktoren ab:

Wie groß ist dein geplantes Gartenhaus?

Wenn dein geplantes Gartenhäuschen eine gewisse Größe nicht überschreitet, gilt es als genehmigungsfrei. Häufig gelten hier 10 m³ sowie eine Höhe von 3 Metern als Obergrenze.

Wie möchtest du dein Gartenhaus nutzen?

Ein Geräteschuppen ist in der Regel genehmigungsfrei. Möchtest du das Gartenhaus allerdings bewohnbar machen, so benötigst du in jedem Fall eine Baugenehmigung. Denn dann handelt es sich um einen Aufenthaltsraum.

Wo soll dein Gartenhäuschen stehen?

Befindet sich dein zukünftiges Gartenhaus im Innenbereich oder im Außenbereich? Für das Bauen im Außenbereich ist oft eine Baugenehmigung erforderlich. Auch wenn du ein Fundament baust, ist ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich. Am besten erkundigst du dich hierzu bei der zuständigen Bauverwaltung oder Gemeinde.

Wann darf ich ein Gartenhaus genehmigungsfrei bauen?

Hier haben wir dir in der Tabelle zusammengefasst, in welchem Bundesland deine Gartenhütte bis zu welcher Größe genehmigungsfrei ist:

Bundesland genehmigungsfreie Größe
Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen Innenbereich: max. 40 m³
Außenbereich: max. 20 m³
Bayern, Brandenburg Innenbereich: max. 75 m³
Außenbereich: nur mit Baugenehmigung
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Innenbereich: max. Grundfläche 10 m²
Außenbereich: nur mit Baugenehmigung
Bremen Innenbereich: max. 30 m³
Außenbereich: max. 6 m³
Schleswig-Holstein Innenbereich: max. 30 m³
Außenbereich: max. 10 m³
Nordrhein-Westfalen Innenbereich: max. 30 m³
Außenbereich: max. 75 m³, aber nur für Land- und Forstwirtschaft
Hamburg, Hessen Innenbereich: max. 30 m³
Außenbereich: nur mit Baugenehmigung
Rheinland-Pfalz Innenbereich: max. 50 m³
Außenbereich: max. 10 m³
Sachsen-Anhalt Grundfläche bis zu 50 m²
Wandhöhe bis zu 3 m
Schleswig-Holstein Grundfläche bis zu 20 m²
Thüringen Grundfläche bis zu 40 m²
Wandhöhe bis zu 3 m³

Am besten stellst du immer eine Bauvoranfrage beim Bauamt. So erfährst du sicher, ob dein Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt, und ob du es so bauen darfst.